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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 1 RA 289/01   

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https://dejure.org/2003,18481
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 1 RA 289/01 (https://dejure.org/2003,18481)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.01.2003 - L 1 RA 289/01 (https://dejure.org/2003,18481)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - L 1 RA 289/01 (https://dejure.org/2003,18481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 256 a Abs. 3 SGB VI; § 248 Abs. 3 SGB VI; Art. 6 § 4 Abs. 3 FANG
    Anrechnung von pflichtversicherten Beitragszeiten in der ehemaligen DDR; Einfluss der Deutschen Einheit auf die Anrechnung der Beitragszeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von pflichtversicherten Beitragszeiten in der ehemaligen DDR; Einfluss der Deutschen Einheit auf die Anrechnung der Beitragszeiten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 29/98 R

    Altersrente - Höhe - Berechnung - Rentenanpassung - Zurechnungszeiten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 1 RA 289/01
    Diese Anpassung an das bundesdeutsche Rentenversicherungssystem wurde vor allem deshalb für erforderlich gehalten, weil sich das hiesige Rentensystem im historischen Vergleich als nachhaltiger finanzierbar als das System der ehemaligen DDR erwiesen hatte, und weil die gesellschaftliche Akzeptanz der Wiedervereinigung gefährdet erschien, wenn Bürger der ehemaligen DDR im wiedervereinten Deutschland Rentenleistungen erhalten hätten, die die Bürger der alten Bundesrepublik nicht hätten beanspruchen können, obwohl die alle Leistungen allein von der westdeutschen Bevölkerung zu finanzieren waren (und sind), vor allem weil die ehemalige DDR in der Schlussphase ihrer Existenz als wirtschaftlich überschuldet war (vgl. zur Systementscheidung nur: BT-DS 12/405, S. 108, 109; BSG, Urteil vom 29.6.2000, B 13 RJ 29/98 R; BSG, Urteil vom 6.5.1999, B 8 KN 10/98 R; BSG, Urteil vom 15.3.1995, 5 RJ 44/94, SozR 3-8575 Art. 2 § 4 Nr. 1).

    Eine Verletzung des Art. 14 GG liegt nicht vor, weil Versicherte, die ihre Anwartschaften in der ehemaligen DDR und damit in einem anderen Rechtssystem erworben haben, bezüglich dieser Anwartschaften nicht von dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Grundrecht geschützt werden (vgl. nur: BSG, Urteil vom 29.6.2000, B 13 RJ 29/98, S. 10, 11).

    Im Übrigen läge nur eine Inhalts- und Schrankenbestimmung vor, die - ebenso wie die vorliegend erfolgte tatbestandliche Rückanknüpfung (sogenannte unechte Rückwirkung) - durch diejenigen überwiegenden sachlichen Gründe gerechtfertigt wäre, die oben genannt wurden (Systementscheidung, Versicherungsprinzip; vgl.: BSG, Urteil vom 29.6.2000, B 13 RJ 29/98 zu Art. 14 GG; BSG, Urteil vom 1.12.1999, B 5 RJ 24/98 zur tatbestandlichen Rückanknüpfung).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 1 RA 289/01
    Soweit der Kläger eine Gleichbehandlung von (wesentlich) Ungleichem geltend macht, kommt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG wegen des grundsätzlich gegebenen Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers nur dann in Betracht, wenn die Gleichbehandlung nicht von einem sachlichen Grund getragen ist, insbesondere wenn sie systemwidrig ist (vgl. nur: Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 15.7.1998, 1 BvR 1554/89, 963, 964/94 = E 98, 365, 385; BVerfG, Beschluss vom 16.10.1979, 1 BvR 124/71 = E 52, 256, 263; Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 5. Aufl. 2000, Art. 3 Rn. 28, 29).
  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 39/98 R

    Rechtsänderungen des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 1 RA 289/01
    Denn auch betreffend dieser Personengruppen hat der Gesetzgeber eine Anpassung an die politische Entwicklung vorgenommen, und zwar z.B. durch Vornahme eines deutlichen Abschlags der zu berücksichtigenden Entgeltpunkte bzw. durch die Verweisung auf die Anlagen 13 und 14 des SGB VI, die die Bewertung von Beitragszeiten betreffen, und zwar nach gerade denjenigen Qualifizierungsgruppen, die auch für Versicherte im Beitrittsgebiet gelten (Änderung des § 22 Abs. 4 FRG und Art. 6 § 4 c FANG durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG - vgl. nur: BSG, Urteil vom 1.12.1999, B 13 RJ 39/98 R; § 22 Abs. 4 FRG in Verbindung mit § 256 b Absatz 1 Satz 1 SGB VI).
  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 44/94

    Besserstellung von Rentnern in den neuen Bundesländern verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 1 RA 289/01
    Diese Anpassung an das bundesdeutsche Rentenversicherungssystem wurde vor allem deshalb für erforderlich gehalten, weil sich das hiesige Rentensystem im historischen Vergleich als nachhaltiger finanzierbar als das System der ehemaligen DDR erwiesen hatte, und weil die gesellschaftliche Akzeptanz der Wiedervereinigung gefährdet erschien, wenn Bürger der ehemaligen DDR im wiedervereinten Deutschland Rentenleistungen erhalten hätten, die die Bürger der alten Bundesrepublik nicht hätten beanspruchen können, obwohl die alle Leistungen allein von der westdeutschen Bevölkerung zu finanzieren waren (und sind), vor allem weil die ehemalige DDR in der Schlussphase ihrer Existenz als wirtschaftlich überschuldet war (vgl. zur Systementscheidung nur: BT-DS 12/405, S. 108, 109; BSG, Urteil vom 29.6.2000, B 13 RJ 29/98 R; BSG, Urteil vom 6.5.1999, B 8 KN 10/98 R; BSG, Urteil vom 15.3.1995, 5 RJ 44/94, SozR 3-8575 Art. 2 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 35/99 R

    Berechnung der Entgeltpunkte bei Überentgelten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 1 RA 289/01
    Dies erfolgte auch deshalb, weil Ausnahmetatbestände vorgesehen sind, unter die der Kläger aber - siehe oben - nicht fällt bzw. deren etwaige Ansprüche er von vornherein nicht geltend macht (etwa zum beruflichen Rehabilitierungsgesetz) (zur Systementscheidung vgl. nur: BVerfG, Beschluss vom 15.2.1996, 1 BvR 1429/95; BSG, Urteil vom 14.12.1998, B 5/4 RA 23/97 R; zu § 256 a Abs. 3 SGB VI: BSG, Urteil vom 23.3.2000, B 13 RJ 35/99 R; LSG Niedersachsen, Urteil vom 24.2.2000, L 1 RA 155/99).
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 24/98 R

    Jahr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 1 RA 289/01
    Im Übrigen läge nur eine Inhalts- und Schrankenbestimmung vor, die - ebenso wie die vorliegend erfolgte tatbestandliche Rückanknüpfung (sogenannte unechte Rückwirkung) - durch diejenigen überwiegenden sachlichen Gründe gerechtfertigt wäre, die oben genannt wurden (Systementscheidung, Versicherungsprinzip; vgl.: BSG, Urteil vom 29.6.2000, B 13 RJ 29/98 zu Art. 14 GG; BSG, Urteil vom 1.12.1999, B 5 RJ 24/98 zur tatbestandlichen Rückanknüpfung).
  • BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch - Geburt nach dem 1. 12. 1946 - Übergangsrecht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 1 RA 289/01
    Diese Anpassung an das bundesdeutsche Rentenversicherungssystem wurde vor allem deshalb für erforderlich gehalten, weil sich das hiesige Rentensystem im historischen Vergleich als nachhaltiger finanzierbar als das System der ehemaligen DDR erwiesen hatte, und weil die gesellschaftliche Akzeptanz der Wiedervereinigung gefährdet erschien, wenn Bürger der ehemaligen DDR im wiedervereinten Deutschland Rentenleistungen erhalten hätten, die die Bürger der alten Bundesrepublik nicht hätten beanspruchen können, obwohl die alle Leistungen allein von der westdeutschen Bevölkerung zu finanzieren waren (und sind), vor allem weil die ehemalige DDR in der Schlussphase ihrer Existenz als wirtschaftlich überschuldet war (vgl. zur Systementscheidung nur: BT-DS 12/405, S. 108, 109; BSG, Urteil vom 29.6.2000, B 13 RJ 29/98 R; BSG, Urteil vom 6.5.1999, B 8 KN 10/98 R; BSG, Urteil vom 15.3.1995, 5 RJ 44/94, SozR 3-8575 Art. 2 § 4 Nr. 1).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 124/71

    Zahlung von Sterbegeld durch eine Anwaltskammer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 1 RA 289/01
    Soweit der Kläger eine Gleichbehandlung von (wesentlich) Ungleichem geltend macht, kommt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG wegen des grundsätzlich gegebenen Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers nur dann in Betracht, wenn die Gleichbehandlung nicht von einem sachlichen Grund getragen ist, insbesondere wenn sie systemwidrig ist (vgl. nur: Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 15.7.1998, 1 BvR 1554/89, 963, 964/94 = E 98, 365, 385; BVerfG, Beschluss vom 16.10.1979, 1 BvR 124/71 = E 52, 256, 263; Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 5. Aufl. 2000, Art. 3 Rn. 28, 29).
  • BVerfG, 15.02.1996 - 1 BvR 1429/95

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Voraussetzungen für eine Altersrente vor

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 1 RA 289/01
    Dies erfolgte auch deshalb, weil Ausnahmetatbestände vorgesehen sind, unter die der Kläger aber - siehe oben - nicht fällt bzw. deren etwaige Ansprüche er von vornherein nicht geltend macht (etwa zum beruflichen Rehabilitierungsgesetz) (zur Systementscheidung vgl. nur: BVerfG, Beschluss vom 15.2.1996, 1 BvR 1429/95; BSG, Urteil vom 14.12.1998, B 5/4 RA 23/97 R; zu § 256 a Abs. 3 SGB VI: BSG, Urteil vom 23.3.2000, B 13 RJ 35/99 R; LSG Niedersachsen, Urteil vom 24.2.2000, L 1 RA 155/99).
  • BSG, 14.12.1998 - B 5/4 RA 23/97 R

    Zusätzliche Versorgungsleistung aus der AVI - Bezugszeiten ab Januar 1997 und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 1 RA 289/01
    Dies erfolgte auch deshalb, weil Ausnahmetatbestände vorgesehen sind, unter die der Kläger aber - siehe oben - nicht fällt bzw. deren etwaige Ansprüche er von vornherein nicht geltend macht (etwa zum beruflichen Rehabilitierungsgesetz) (zur Systementscheidung vgl. nur: BVerfG, Beschluss vom 15.2.1996, 1 BvR 1429/95; BSG, Urteil vom 14.12.1998, B 5/4 RA 23/97 R; zu § 256 a Abs. 3 SGB VI: BSG, Urteil vom 23.3.2000, B 13 RJ 35/99 R; LSG Niedersachsen, Urteil vom 24.2.2000, L 1 RA 155/99).
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